EU-Omnibus - Informationsflyer: Was Sie jetzt wissen müssen
Am 26.02. hat die EU-Kommission das Omnibus Paket vorgestellt und damit einen Entwurf für große Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die EU-Kommission besitzt lediglich ein Vorschlagsrecht. Die Entscheidung über diesen Vorschlag liegt beim EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Wann das Gesetzgebungsverfahren hierzu abgeschlossen sein wird, ist auch in Fachkreisen umstritten – über einen Zeitraum zwischen 3 Monaten bis hin zu 18 Monaten wird spekuliert. Bis dahin gilt weiterhin die CSRD.
Was der Vorschlag bedeutet
Berichtspflichtige Unternehmen CSRD-berichtspflichtig sollen nur noch Unternehmen mit > 1.000 (zuvor 250) Mitarbeitenden sein und (unverändert) mit einem Nettoumsatz > 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme > 25 Mio. EUR. Pflicht zur EU-Taxonomie nur noch für Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und > 450 Mio. EUR Umsatz.
Verschiebung der Anwendung Verschiebung der CSRD & EU-Taxonomie für berichtspflichtige Unternehmen um 2 Jahre. Verschiebung der CSDDD um 1 Jahr für Unternehmen mit > 5.000 Mitarbeitenden und > 1.500 Mio. EUR Umsatz.
Anpassung des Berichtsumfangs Laut Pressekonferenz sollen die ESRS-Datenpunkte überarbeitet und reduziert werden – welche Datenpunkte genau betroffen sind, ist aktuell noch unklar. Verzicht auf sektorspezifische Standards.Das Konzept der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bleibt.
Unsere Einschätzung
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bisher um einen Entwurf handelt und das EU-Gesetzgebungsverfahren abzuwarten ist. Der Markt, Banken sowie Kunden werden weiterhin diverse Nachhaltigkeitsdaten verlangen.
Die EU-Kommission hat die zukünftige Bedeutung des VSME-Standards hervorgehoben (reduzierter freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht).
Großer Vorteil “Value Chain Cap”: Es dürfen nur noch Informationen erfragt werden, die bereits im VSME-Standard abgedeckt sind.
Die bereits gesetzten Schritte für die CSRD bauen ideal auf VSME auf und können verwendet werden.
Kein Einstellen der Berichterstattung, sondern abgeschwächter CSRD- oder VSME-Bericht, um Risiko möglichst gering zu halten und Nachhaltigkeit strategisch zu verankern.
Gerne stehen wir Ihnen in diesen unsicheren Zeiten beratend zur Seite!
Ihr ESG-Team von Stauder Kempf und Partner